Während einer großen Kontrollaktion der Hotellerie im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, besuchten Zollbeamte auch das Hotel Berlin, Berlin an diesem Mittwoch, 3.12.2008.
Der Zoll überprüft in den Hotels, ob die beauftragten Dienstleister den aktuellen Mindestlohn zahlen. Gleichzeitig wird nach Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung oder scheinselbstständigen Subunternehmern gefahndet. Im Hotel Berlin, Berlin trafen die Beamten auf eine Versammlung aller Dienstleister zusammen mit dem internen Housekeeping. Diese Zusammenkunft erleichterte die Überprüfung und es konnten 59 Personen von 4 Firmen inkl. dem Hotel Berlin, Berlin kontrolliert werden.
Nach 2 Stunden hatte der Zoll alle Daten überprüft. Entspannt gab sich Cornelia Kausch, Geschäftsführerin des Hotel Berlin, Berlin: “ Wir überprüfen regelmäßig unsere Dienstleister und haken auch nach. Es ist uns sehr wichtig, dass Tarifverträge eingehalten werden und Dienstleister ihre Aufträge nicht auf Kosten ihrer Mitarbeiter ausführen. Nach diesen Kriterien wird unser Outsourcing gehandhabt.“
Das Arbeitnehmer – Entsendegesetz sieht vor, dass in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt werden. Diese Standards müssen in einem Tarifvertrag festgelegt worden sein und beziehen sich insebesondere auf Lohn und Urlaubsanspruch.
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